Die unendliche Geschichte der Ortsumfahrung Ahrensfelde

Entwurfspad zur Kleinen Anfrage B158n an den Landtag Brandenburg

Einleitung:
Am 11.11.2022 hat in Potsdam eine gemeinsame länderübergreifende Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung gemeinsam mit dem Ausschuss für Mobilität des Abgeordnetenhauses von Berlin stattgefunden. Von Frau Antje Kapek (B 90/Grüne Berlin MdA) wurde darum gebeten, am Beispiel der Ortsumfahrung Ahrensfelde das gemeinsame länderübergreifende Vorgehen zu erläutern. Der Brandenburgische Staatssekretär Rainer Genilke (CDU) hat darauf geantwortet, dass die OU Ahrensfelde nicht mehr im politischen Raum diskutiert wird, da nun zeitnah das Planfeststellungsverfahren wieder eröffnet werden soll.
Das verwundert sehr, da das Planfeststellungsverfahren zur Orstumfahrung B 158 seit 2011 ruht und die im Planfeststellungsverfahren in 2011 eingereichten umfangreichen Einwendungen der Gemeinde Ahrensfelde und die über 1.500 weiteren Einwendungen bisher nicht beantwortet wurden. Zudem hat die Gemeinde Ahrensfelde in einem Positionspapier aus 05/2022 die Errichtung eines Tunnels über die gesamte Ortslage der Gemeinde gefordert, da die bisherige Planung nur einen gedeckelten Trog von 150 m Länge (für Berlin??) vorsieht. Die Auswirkungen der 4-streifigen Straße in der Gemeinde Ahrensfelde werden im Positionspapier als unverträglich bewertet. Der Zusammenschluss der länderübergreifenden Bürgerinitiativen Berlins und Brandenburgs hat die Behandlung der Ortsumfahrung Ahrensfelde in einem länderübergreifenden Planungsbeirat gefordert. Politische Diskussionen haben dazu in allen Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses und auch in den Fraktionen des Brandenburger Landtags stattgefunden.
Die Gemeinde Ahrensfelde war bisher im Vorfeld informiert worden, dass vor der Wiedereröffnung des Planfeststellungsverfahrens drei offene Fragen zu klären seien.

  • anzusetzende Verkehrszahlen an der Landesgrenze Berlin/Brandenburg incl. Verkehr aus der TVO
  • Anwendung des Mobilitätsgesetzes Berlin für die Planung
  • Überprüfung des Leistungsfähigkeit des Knotens 1 an der Märkischen Allee / Ahrensfelder Chaussee/ Trog, Dorfstraße
    Abweichend zu der Erwartungshaltung der Gemeinde wurde über den Abschluss bzw. die Klärung der offenen Fragen bisher nicht informiert.
    Am 06.12.2022 fand ein Besprechungstermin des Bürgermeisters der Gemeinde Ahrensfelde mit der Parlamentarischen Staatssekretärin, Frau Kluckert, im Bundesverkehrsministerium im Beisein von Referatsleiter, Herrn Süsser, statt, wo von den Vertretern der Gemeinde erhebliche Einwendungen gegen die aktuelle Planung zur OU B158 und zur Wiedereröffnung (*) des Planfeststellungsverfahrens vorgetragen wurden. Seitens des Bundes wurde darauf in keinster Weise eingegangen. Zur durch den Bürgermeister nachgefragten Beantwortung der offenen Fragen wurde keine Auskunft gegeben. Das Verfahren solle wie bisher geplant nun wieder neu eröffnet werden.
    Es bleiben viele Fragen:
  1. Die Verkehrszahlen zwischen Berlin und Brandenburg sollten für das Planfeststellungsverfahren aktualisiert und abgeglichen werden. Von welchen konkreten Verkehrszahlen sind Berlin und Brandenburg jeweils vor dem Abgleich ausgegangen und auf welche Verkehrszahlen haben sich Berlin und Brandenburg für das wiederzueröffnende Planfeststellungsverfahren verständigt?
  2. Wurden bei den Berliner Verkehrszahlen die zusätzlichen Verkehre durch die in Berlin geplante Tangentialverbindung-Ost (TVO) berücksichtigt und wenn ja, mit welchen zusätzlichen Verkehrszahlen, da diese in den bisherigen Verkehrszahlen für die OU B158 für die Planung aus 2011 wegen einer anderen geplanten Trassenführung der TVO nicht zu berücksichtigen waren?
  3. Die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes 1 an der Ländergrenze | Ortseingang Ahrensfeldes sollte vor Wiedereröffnung des Planfeststellungsverfahrens überprüft werden, da bereits im bisherigen Verfahren aus 2011 Bedenken bezüglich der Leistungsfähigkeit dieses Knotenpunktes bestanden. Welche Auswirkungen hat die erhöhte Verkehrsbelastung aus den zusätzlichen Verkehren der TVO auf die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes 1?
  4. Durch die geplante Taktverdichtung der Bahn RB 25 von bisher stündlichen Takten auf einen Halbstundentakt und langfristig weiteren Taktverdichtungen durch Entwicklung der Siedlungsachse Ahrensfelde-Werneuchen entstehen durch die häufiger geschlossenen Schranken zusätzliche Beeinträchtigungen für den Verkehrsfluss an dem sowieso schon kritischen Knotenpunkt. Welche konkreten Ergebnisse liegen bei Berücksichtigung der Einschränkungen durch die Taktverdichtungen der RB 25 vor?
  5. Die bisherige Planung zur Ortsumfahrung B 158 berücksichtigt auf allen Trassenabschnitten nur den Autoverkehr. Das in 2018 in Berlin beschlossene Mobilitätsgesetz fand bei der bisherigen Planung aus 2011 zur Ortsumfahrung keine Beachtung und dementsprechend werden Fahrradfahrer und Fußgänger als Verkehrsteilnehmer nicht berücksichtigt. In Brandenburg will man bis zum Ende der Legislatur ebenfalls ein Mobilitätsgesetz erlassen. Gemäß der Berliner Gesetzeslage müssten ca. 900 m der Trassenabschnitte auf Berliner Gemarkungsflächen für die gleichberechtigte Teilnahme aller weiteren Verkehrsteilnehmer (Fahrradfahrer und Fußgänger) umgeplant werden. Zu welchem Ergebnis ist man bei der Vorbereitung der Wiedereröffnung des Planfeststellungsverfahrens in 2023 gekommen? Wenn das Mobilitätsgesetz für das Verfahren zur OU Ahrensfelde B 158 nicht angewendet werden soll, wird die Benennung der Rechtsgrundlage und Begründung für die Abweichung von dem geltenden Berliner Mobilitätsgesetz erwartet? Wenn
    Brandenburg zeitnah auch den Erlass eines Mobilitätsgesetzes plant, warum wird dann diese aus der Zeitgefallene autogerechte Planung vom Land Brandenburg weiterhin forciert?
  6. Warum wurden die Gemeinde Ahrensfelde und die Bürgerinitiativen nicht über die Untersuchungsergebnisse vor Wiedereröffnung des Planfeststellungsverfahrens informiert? Es wird umgehend die Übergabe der Untersuchungen und deren Ergebnisse gefordert.
  7. Warum werden die Einwendungen der Gemeinde Ahrensfelde und der Wunsch der Bürgerinitiativen auf Behandlung der Planungen zur OU B158 n in einem länderübergreifenden Planungsbeirat vor Wiedereröffnung des Planfeststellungsverfahrens ignoriert?
  8. Wurde die Forderung der Gemeinde Ahrensfelde zur Errichtung eines Tunnels geprüft?
  9. Die Bürgerinitiativen und die Gemeinde Ahrensfelde haben in der Plankarte mit der Tunneldarstellung eine geänderte Verkehrsführung aus Hohenschönhausen durch Verlängerung und Ausbau der Wuhletalstraße und deren Verkehrsführung auf die Märkische Allee in Höhe der
    planfreien Kreuzung Wuhletalstraße / Märkische Allee vorgeschlagen. Dadurch kann mit geringem Aufwand die Problematik des Knotenpunktes 1 ohne Kreuzung der Bahntrasse der RB 25 gelöst werden. Wurde dieser Vorschlag geprüft? Mit welchem Ergebnis?
  10. Warum wird nicht auf die, bereits 1994 erhobene, Forderungen der Gemeinde Ahrensfelde eingegangen, den Untersuchungsraum zu erweitern, da durch den zu kleinen Untersuchungsraum andere Lösungen blockiert werden und diese Fehlplanung entstanden ist?
  11. 2018 signalisierte Berlin erstmalig nach ≈ 25 Jahren Totalverweigerungshaltung durch den Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit Brandenburg zum Trogbauwerk der bisherigen Planung das Interesse an einer länderübergreifende Verkehrslösung. Die Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses unterstützen die Entwicklung eines gemeinsamen, großräumigen Verkehrskonzeptes, nachdem die durch die Blockade erzeugten Planungsdefizite offensichtlich sind. Warum schlägt das Land Brandenburg diese Chance zu einem gemeinsamen Neubeginn aus und besteht auf der Jahrzehnte alten Planung gegen den Widerstand der Gemeinde und der Anwohner?
  12. Das Planfeststellungsverfahren ruht seit 2011. Die Gemeinde und die Bürgerinitiativen haben 2011 umfangreiche Einwendungen vorgetragen und aktuell Verbesserungsvorschläge der vorliegenden Planung unterbreitet. Warum wird nun in 2023 vor Wiedereröffnung des Planfeststellungsverfahrens nicht im Rahmen eines vorgezogenen Partizipationsverfahrens die Chance ergriffen, die offensichtlichen Konflikte zu lösen?
  13. Welche Konsequenzen hätte es, wenn die Gemeinde Ahrensfelde oder andere Einwender nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens gegen die Ergebnisse klagen und die Einwendungen gerichtlich bestätigt werden?

    (*)
    Auf welcher Rechtsgrundlage wird nach 11 Jahren Pause ein Planfeststellungsverfahren mit veränderten Unterlagen „wieder eröffnet“?
    Wiedereröffnung assoziiert, das etwas wiederholt wird – sollen bzw. müssen dann alle Betroffenen ihre
    Einwendungen neu schreiben? Entledigt man sich de jure damit aller bisherigen Einwendungen, weil es ja „andere, neue“ Pläne sind?
    Planungsunterlagen kann man nach der Auslegung ohne vorherige Abwägung der bestehenden Einwendungen nicht einfach verändern. Das verstößt rein logisch gegen den gesetzlich vorgegebenen Planungsverlauf: Unterlagen erarbeiten, Auslegung, Abwägung der Einwände (ggf. mit eingearbeiteten
    Änderungen), (Bau)Genehmigung – Stichwort Normenkontrollklage jetzt, nicht erst bei „Wiedereröffnung“
    oder
    Ist es eine Neu-Eröffnung? Dann hätte doch eine NEUES Planungsverfahren ab Vorzugsvariante? oder
    Linienbestimmung? oder Ausführungsplanung? komplett neu durchgeführt werden müssen – ABER auf
    welcher Ausgangsdatenlage?
    und
    Weshalb bezahlt Brandenburg auf Berliner Territorium entstehende Zusatzkosten für das nur Berlin zugutekommende Trogbauwerk? – Stichwort Normenkontrollklage

    Ahrensfelde, den 16.01.2023 V.i.S.d.P. Bernd Allerdissen + Oda Formazin

Nachfolgend Impressionen aus der Vergangenheit:


Wir erleben derzeit einen enormen Wandel. Die Berliner Politik setzt auf die Beschränkung des Individualverkehrs und fördert alternative Entwicklungen.

Es haben sich im Laufe des Verfahrens nach 26 Jahren so viele Rahmenbedingungen geändert, die nicht betrachtet werden,
aber dringend einer komplexen Betrachtung bedürfen (z.B. die zusätzlichen Verkehrsströme der TVO – Tangential Verbindung Ost, Entwicklung ÖPNV).

Diese Straße wird über Jahrzehnte die Entwicklung unserer Region prägen und bestimmen.

So etwas, wie es im Planfeststellungsverfahren dargestellt ist, baut man in unserer heutigen modernen Zeit nicht mehr.

Durch Berlin wurde der bisherige Planungsverlauf der Ortsumfahrung Ahrensfelde maßgeblich falschgeleitet und manipuliert. Und die Politiker beider Länder haben es akzeptiert, miteinander verhandelt und dem Bürger vorgespielt, hier fachlich zu entscheiden.

Wehren wir uns dagegen und unterstützen Sie unsere Online-Petition (kann angeklickt werden) für eine gute Lösung der Ortsumfahrung Ahrensfelde – Marzahn Nord-West.

Oda Formazin

V.i.S.d.P.